Gründung einer Gesellschaft

Der Aufwand der Gründung einer Gesellschaft ist abhängig von der Wahl der Gesellschaftsform. Für alle Gesellschaften gelten jedoch folgende Aspekte bei der Gesellschaftsgründung, die zu beachten sind:

  • Aufbringung des Kapitals
  • Persönliche Haftung der Gesellschafter
  • Steuerliche Aspekte
  • Ggf. Genehmigungspflichten in bestimmten Bereichen (z.B. Handwerk, Güterverkehr)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann grundsätzlich formlos gegründet werden. Einzige Voraussetzung ist, dass ein gemeinsamer Zweck von zwei oder mehr Personen verfolgt wird. Jedoch gibt es nur wenige gesetzliche Regelungen für die GbR. Deshalb ist es sinnvoll bei der Gesellschaftsgründung einer GbR, einen Gesellschaftsvertrag schriftlich zu erstellen. Dieses ist auch ohne Notar möglich, wenn es sich um keine Grundstücksgesellschaft handelt.

Wird von der Gesellschaft ein Gewerbe betrieben, liegt eine offene Handelsgesellschaft vor. Auch wie bei der GbR ist hier die Gründung formlos möglich, die Schriftform aber empfehlenswert. Darüber hinaus gilt das auch für die zweite Gesellschaftsform, die Kommanditgesellschaft (KG).

Beide Gesellschaftsformen, die OHG und die KG, sind in das Handelsregister einzutragen. Hierzu muss ein Notar aufgesucht werden, der die Unterschriften beglaubigt.

Aufwendiger ist allerdings die Gründung von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG). Erforderlich ist hier auf der einen Seite ein Mindestkapital und auf der anderen Seite ein Gesellschaftsvertrag (Satzung). Der Gesellschaftsvertrag ist zudem von einem Notar zu beurkunden. Des Weiteren muss auch die Gründung der Kapitalgesellschaft beim Handelsregister angemeldet werden.

Für die Gesellschaftsgründung sind in der Regel folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Schutzrechte
  • Standort
  • Anmeldungen
  • Genehmigungen 
  • Geschäftskonto
  • Versicherungen

Es sollte geprüft werden, inwieweit Schutzrechte für beispielsweise Produkte, Patente oder auch Internetseiten geltend gemacht werden können. Darüber hinaus muss ein idealer Standort ermittelt werden, um den richtigen Außenauftritt gestalten zu können.

Ohne Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Finanzamtes können keine Rechnungen gestellt werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass bei der Gesellschaftsgründung auf die Anmeldung hiervon geachtet wird. Auch das Gewerbeamt, die IHK bzw. die Handwerkskammer und die Bundesagentur für Arbeit müssen über die Gesellschaftsgründung informiert werden. Für das Geschäftskonto gilt, dass die Anmeldung von Kapitalgesellschaften beim Handelsregister durch den Notar erst erfolgt, wenn mindestens die Hälfte des Stammkapitals auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde. Abhängig von der jeweiligen Branche gibt es auch Versicherungen zur Vermeidung finanzieller Auswirkungen und Risiken, die beachtet werden sollten.